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RECHTLICHE GRUNDLAGEN


pflegeheime
 
Nach der EU-Osterweiterung ist die Beschäftigung polnischer Haushaltshilfen und Pflegekräfte legal (Dienstleistungsfreiheit). Die Damen sind in Polen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die polnische Agentur ist der Arbeitgeber für die entsendete Mitarbeiterin. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis der deutschen Familie (Dienstleistungsnehmer) direkt mit einer polnischen Seniorenbetreuerin, sondern ausschließlich mit dem polnischen Dienstleistungserbringer.
 
Die Arbeitserlaubnis und Anmeldung in Deutschland sind nicht notwendig.
 
Die polnische Agentur trägt alle gesetzmäßigen Abgaben des Arbeitnehmers und - gebers.
  • MwSt (22%) vom Bruttobetrag des Kunden
     
  • Sozialabgaben: Renten- Unfall- und Krankenversicherung
     
  • Frührenten- und Krankengeldabgaben
     
  • Einkommensteuer
     
  • Nettogehalt der Angestellten
     
  • Reisekosten der Angestellten
     
Jede Pflegekraft kommt mit dem Formular E 101 und der EU- Versicherungskarte an, was ihre legale Beschäftigung in Deutschland bestätigt.
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