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RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Nach der EU-Osterweiterung ist die Beschäftigung polnischer Haushaltshilfen
und Pflegekräfte legal (Dienstleistungsfreiheit). Die Damen sind in
Polen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die polnische Agentur
ist der Arbeitgeber für die entsendete Mitarbeiterin. Es entsteht
kein Arbeitsverhältnis der deutschen Familie (Dienstleistungsnehmer)
direkt mit einer polnischen Seniorenbetreuerin, sondern ausschließlich
mit dem polnischen Dienstleistungserbringer.
Die Arbeitserlaubnis und Anmeldung in Deutschland sind nicht notwendig.
Die polnische Agentur trägt alle gesetzmäßigen Abgaben
des Arbeitnehmers und - gebers.
- MwSt (22%) vom Bruttobetrag des Kunden
- Sozialabgaben: Renten- Unfall- und Krankenversicherung
- Frührenten- und Krankengeldabgaben
- Einkommensteuer
- Nettogehalt der Angestellten
- Reisekosten der Angestellten
Jede Pflegekraft kommt mit dem Formular E 101 und der
EU- Versicherungskarte an, was ihre legale Beschäftigung
in Deutschland bestätigt.
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